KSW Vermögensverwaltung: Nachhaltigkeit
Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens haben sich die teilnehmenden Staaten zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2°C bzw. möglichst auf 1,5°C gegenüber Werten von 1990 verpflichtet.
Die Europäische Kommission hat zur Erreichung dieser Ziele und zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels einen umfassenden Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und den European Green Deal veröffentlicht. Ein Teil dieses Aktionsplanes sieht den Abbau von Informationsasymmetrien in den Beziehungen zwischen Kunden und Finanzmarktteilnehmern bzw. Finanzberatern im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie im Hinblick auf nachhaltige Investitionen vor.
Diese Informationsasymmetrien sollen durch verpflichtende vorvertragliche Informationen und laufende Offenlegungen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gegenüber Endanlegern beseitigt werden. Gemäß der EU-Verordnung (EU) 2088/2019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die Sustainable Finance Disclosure Regulation «SFDR»), müssen Finanzmarktteilnehmer ihre Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen offenlegen.
KSW Vermögensverwaltung AG und Nachhaltigkeit
Als unabhängiger Vermögensverwalter betreut die KSW seit 1997 vermögende Privatkunden, gemeinnützige Einrichtungen sowie institutionelle Anleger. Mit Sitz in Nürnberg gehört die KSW zu den größeren Finanzportfolioverwaltern Deutschlands und ist Marktführer in Franken.
Die KSW begrüßt den von der EU-Kommission geforderten Abbau von Informationsasymmetrien in der Branche. Ein transparenter und fairer Umgang mit unseren Kunden ist fester Bestandteil der Firmen-DNA und ein wesentlicher Faktor unseres Erfolges.
Unsere Auffassung von Nachhaltigkeit
Der Begriff „Nachhaltigkeit“ wurde erstmals 1713 von Carl von Carlowitz geprägt, als dieser forderte, dass nur so viel Holz geschlagen werden soll, wie durch Aufforstung wieder nachwachsen kann. Doch bereits 400 Jahre früher wurde dieses Prinzip vom Nürnberger Ratsherrn Peter Stromer im zur KSW nahegelegenen Reichswald etabliert. So wurde der Nürnberger Reichswald zum ersten menschengemachten Forst der Welt und zum globalen Vorbild für nachhaltige Waldwirtschaft.
Die KSW ist zwar nicht auf die Holzbestände des Nürnberger Reichswaldes angewiesen, dennoch ist dieses Prinzip, dass unser heutiges Handeln Auswirkungen auf die Zukunft hat, in unserem Alltag relevanter denn je. Denn aus der Forstwirtschaft abgeleitet geht es unserer Ansicht nach bei Nachhaltigkeit darum, im täglichen Handeln eine vorausschauende und langfristige Perspektive einzunehmen.
Die langfristige Ausrichtung unseres Handelns findet sich in sämtlichen Geschäftsbereichen der KSW wieder. So streben wir beispielsweise neben einem niedrigen Ressourcenverbrauch auch langfristige Kundenbeziehungen und eine niedrige Fluktuationsrate in der Belegschaft an.
Die Nichtbeachtung dieses nachhaltigen Prinzips ist unserer Auffassung nach mit Kosten und Risiken verbunden. Wir sind der festen Überzeugung, dass Nachhaltigkeit und die damit einhergehende Weitsicht ein wesentlicher Faktor für den unternehmerischen Erfolg ist.
Nachhaltigkeit im Unternehmen
In der Unternehmensphilosophie der KSW wird dem Thema Nachhaltigkeit traditionell ein hoher Stellenwert beigemessen. Dies drückt sich nicht nur in Absichtsbekundungen aus, vielmehr wurde dies bereits lange vor den Lenkungsmaßnahmen der politischen Institutionen durch konsequentes Handeln umgesetzt. Das Nachhaltigkeitsmanagement im Bereich der langfristig ausgerichteten strategischen Unternehmensführung kann durch eine Vielzahl von Maßnahmen belegt werden.
So wird beispielsweise der Stromverbrauch der KSW, inklusive das Aufladen von mittlerweile fünf Firmen- bzw. Mitarbeiter-Elektro-KFZ, im Jahresdurchschnitt zu über 60% aus der eigenen Photovoltaik-Anlage bezogen. Zudem unterstreicht die niedrige Fluktuationsrate sowohl in unserer Kundschaft als auch in der Belegschaft die langfristige Ausrichtung unseres Handelns.
Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte. Dabei kann das Nachhaltigkeitsrisiko entweder ein eigenes Risiko darstellen oder auf andere Risiken einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risiken beitragen, wie zum Beispiel Kreditrisiken/Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken, strategische Risiken, Reputationsrisiken.
Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der KSW in die Investitionsentscheidung und Risikoüberwachung einbezogen. Dies erfolgt innerhalb des gesamten Investitionsprozesses, sowohl in der fundamentalen Analyse als auch in der Anlageentscheidung. Die KSW nutzt dafür öffentlich verfügbare Informationen von Emittenten (z.B. Geschäftsberichte), internen Research sowie Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen.
Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung werden mit Einbezug von sog. Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Es werden insbesondere Unternehmen, die gegen den UN Global Compact oder gegen die OECD-Guidelines verstoßen, ausgeschlossen. Näheres zur Nachhaltigkeitsstrategie im Portfoliomanagement können Sie dem Dokument „nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten“ entnehmen.
Im Nachhaltigkeitsbereich Umwelt muss zwischen physischen Risiken und Transitionsrisiken unterschieden werden. Physische Risiken, wie z.B. Hitze-/Trockenperioden, Waldbrände, Lawinen oder die Übersäuerung der Ozeane werden derzeit nicht in den Investitionsprozess einbezogen. Die hierfür notwendigen meteorologischen und geologischen Daten sind unserer Ansicht nach noch nicht ausreichend mit unternehmensbezogenen Daten verknüpft. Sobald uns der Einbezug dieser Daten aus qualitativer und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint, werden wir diese Daten berücksichtigen.
Transitionsrisiken können hingegen durch Einbezug der bereits beschriebenen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden. Hierzu zählt bspw. der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, andere politische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umstellung zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft oder die Änderung der Präferenzen und des Verhaltens der Kunden. Diese Risiken werden mit Einbezug der Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und adressiert.
Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheiden sich je nach Region, Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Daher werden diese Faktoren bei der Analyse der Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Anlageprozesses berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Dies erfolgt sowohl bei der Analyse potentieller Anlagemöglichkeiten als auch in der laufenden Überwachung der vorhandenen Bestandinvestitionen.
In der nachhaltigen Anlagestrategie werden neben Nachhaltigkeitsrisiken weitere Nachhaltigkeitsfaktoren in der Investitionsentscheidung der Vermögensverwaltung berücksichtigt. Aus dem verfügbaren Anlageuniversum werden Vermögenswerte ausgewählt, die nachhaltig agieren.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Ausgestaltung unseres Vergütungssystems ist angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung unseres Instituts ausgerichtet. Es steht im Einklang mit den strategischen Zielen unseres Unternehmens und mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird nicht in einer Weise vergütet oder bewertet, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Durch die Vergütung werden keine Anreize gesetzt, bestimmte Finanzinstrumente zu empfehlen, obwohl andere den Kundeninteressen besser entsprechen könnten. Zudem werden keine Anreize zur Eingehung übermäßiger Risiken in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten, auf unser Unternehmen oder auf unsere Kunden geschaffen.
Weitere Informationen zu den herangezogenen Methoden finden Sie hier: