Reform der Einlagensicherung: Augen auf bei Angeboten für Tages- und Termineinlagen!
Die EZB kämpft mit Zinserhöhungen gegen die massive Inflation an. Dadurch können die Banken wieder Zinsen für Tages- und Festgeldkonten bieten. Privat- und Firmenkunden lassen sich gerne von der vermeintlichen „Sicherheit“ dieser Geldanlagen verführen. Dabei gleicht dieses zarte Zins-Pflänzchen den Kaufkraftverlust in keiner Weise aus.
„Ihre Spareinlagen sind sicher!“ – Mit diesem gewichtigen Versprechen traten die damalige Kanzlerin Merkel und ihr Finanzminister Steinbrück in der Finanzkrise 2008 gemeinsam vor die Presse. Heute, 15 Jahre und eine lange Nullzinsphase später, gilt der Satz offenbar nur noch eingeschränkt. Dafür sorgt die Reform der Einlagensicherung deutscher Banken. Kurzgefasst: Wohlhabende Anleger dürfen sich nicht mehr auf den vollumfänglichen Schutz ihrer Termingeld-Einlagen verlassen.
Bei Angeboten ausländischer Banken, die immer noch in den Markt drängen, gilt der Einlagenschutz nur bis maximal 100.000 Euro pro Kunde – selbst wenn das Institut Filialen in Deutschland besitzt. Dieser „gesetzliche Einlagenschutz“ nach dem Einlagensicherungsgesetz gilt pro Kunde, nicht pro Konto, und natürlich auch für alle deutschen Banken.
In Deutschland wird dieser gesetzliche Schutz durch eine zweite Säule der Einlagensicherung ergänzt, den „Einlagensicherungsfonds der privaten Banken“ (ESF). Bis Ende 2022 waren damit die Einlagen bei deutschen Geldhäusern, die Mitglied im Einlagensicherungsfonds sind, nahezu unbegrenzt (bis zu 15 % der Eigenmittel der jeweiligen Bank) geschützt.
Aber aufgepasst: Seit 2023 werden durch die beschlossene Reform der freiwilligen Einlagensicherung deutscher Banken „Private Sparer“ sowie rechtsfähige Stiftungen und Ähnliches generell lediglich nur noch bis zur Höhe von 5 Mio. Euro, ab 01.01.2025 sogar nur noch bis maximal 3 Mio. Euro, geschützt.
Bei Abschluss dieser Reform, die stufenweise Obergrenzen einführt, sind dann ab dem Jahr 2030 bei Privaten Sparern nur noch maximal 1 Mio. Euro geschützt! Auch der Schutz von „Unternehmen und Institutionen“ wird beschnitten. Für diese gelten zwar noch höhere Grenzen, jedoch keine Garantie mehr für Einlagen mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten. Details hierzu, wie auch zum Ablauf des Entschädigungsverfahrens oder zu den Sicherungssystemen anderer Institutionen, nennt Ihnen gerne Ihr Berater.
Wichtig für Kunden in der Vermögensverwaltung: Wertpapiere müssen nicht durch den Einlagensicherungsfonds geschützt werden! Diese werden lediglich von der Bank verwahrt, sie bleiben aber im Eigentum des Kunden. Im Insolvenzfall der Bank kann der Kunde die Herausgabe der Wertpapiere verlangen oder sie in ein Depot bei einer anderen Bank übertragen lassen.
Über den Autor
Als gelernte Bankkauffrau und Betriebswirtin IHK verfügt Stefanie Dyballa über eine mehr als 20-jährige Expertise in der Beratung wohlhabender Privatpersonen und Unternehmen. Nach einer Ausbildung bei der Commerzbank AG in Nürnberg übernahm Stefanie Dyballa 2003 die Position der Private Banking Beraterin. Ab 2011 begleitete sie für sieben Jahre große Firmenkunden und Institutionelle in den Themen Währungs-, Rohstoff- und Assetmanagement.
Die Leidenschaft für Wertpapiere führte sie 2018 zurück in das Privatkundengeschäft. Im Wealth Management Nürnberg der Commerzbank AG übernahm sie als Senior Anlagemanagerin die Beratung anspruchsvoller, vermögender Privatpersonen. Ihre ausgesprochen hohe Kundenorientierung und individuelle Betreuung führt Stefanie Dyballa seit Januar 2023 als Portfoliomanagerin bei der KSW fort.